Strompreis-Fakten

UPDATE: Die nette Dame vom Kundenservice der VKW hat mich extra noch einmal angerufen: Die 105 Euro für alle Personen ab der 4. im Haushalt sind DOCH NICHT an den Energiekostenausgleich gebunden! Die sollen automatisch ausbezahlt werden, wenn die Personen auf Hauptwohnsitz gemeldet sind im Melderegister!

Ich hatte heute (das ist wirklich ernst gemeint) das Vergnügen, eine besonders freundliche, hilfsbereite und auch kompetente Mitarbeiterin der VKW ans Telefon zu bekommen, als ich Fragen zum „Faschings-Dienstag-Brief“ der VKW in Sachen Strompreise ab April hatte.

Dabei habe ich interessante Details erfragt und erfahren, die mir bisher so noch nicht klar waren. Wichtig, alle Angaben sind NETTO und OHNE Netz- oder andere Kosten – also REINE Energiepreise!

Haushalte mit mehr als 3 Personen

Wenn in einem Haushalt mehr als 3 Personen leben, dann gibt es noch einen Bonus pro Person, der bei den Stromkosten zum Tragen kommt. Dieser beträgt 105 Euro pro Person. Das wusste ich auch schon – was mir jedoch neu war: Den bekommen nur die Haushalte, die auch den Energiekostenausgleich von 150 Euro bekommen haben (manche wissen noch gar nicht, ob das der Fall war). Siehe Update oben!
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann werden diese jeweils 105 Euro ab der vierten im Haushalt lebenden Person automatisch in Abzug gebracht.

Was ist mit „Allgemeinstrom“?

Wer in einem Gebäude mit mehreren Eigentümern wohnt, der hat neben den Stromzählern für die verschiedenen Einheiten/Haushalte zumindest einen weiteren Zähler für Stromkosten: Den für den „Allgemeinstrom“, also zB für das Licht in den Gängen, im Treppenhaus und anderen Teilen des Gebäudes, die nicht nur einem Eigentümer gehören.

Für diesen Zähler gibt es laut Auskunft ebenfalls eine Förderung des Bundes (und in Vorarlberg auch des Landes). Allerdings endet die Bundesförderung hier bei 2.900 kWh. Alles, was darüber hinaus geht wird ebensowenig gedeckelt (zur Erinnerung: die Deckelung des Bundes beginnt bei den Stromkosten, die über 10 Cent pro kWh liegen und endet bei 40 Cent – das sind dann also maximal 30 Cent pro kWh) wie die Kosten, die unter 10 Cent liegen oder über 40 Cent.

Das heißt automatisch, dass die „Allgemeinstromkosten“ viel stärker steigen werden als die von einzelnen Haushalten. Denn meistens liegen diese im Verbrauch WEIT höher als die einzelnen Haushalte, weil darunter zB Kosten für die Beleuchtung, jede Art von elektrischen Pumpen, eventuell auch Warmwasseraufbereitung oder Begleitheizbänder darunter fallen. Und da sich diese Kosten in den Betriebskosten der Anlagen wiederfinden, betreffen sie nicht nur die Eigentümer, sondern auch eventuell die Mieter solcher Objekte.

Wie wird Tag- und Nachtstrom getrennt?

Was passiert nun bei einem Haushalt, der einen Stromtarif hat, bei dem es unterschiedliche Tarife für Tag- und Nachtstrom gibt? Denn kein Anbieter wird genau sagen können, wann die 2.900 kWh erreicht wurden im Haushalt und wie hoch dabei der Anteil an Niedrigtarif und Hochtarif war bis zu dem Zeitpunkt.
Das „fairste“ wäre in dem Fall ja, wenn quasi der Vorjahreszeitraum als Vergleichsbasis dienen würde. Hat also zum Beispiel ein Haushalt in der Vorperiode 35% Nachtstrom und 65% Tagstrom bezogen, dann werden bei Überschreitung der 2.900 kWh automatisch 35% davon als Nachtstrom gedeckelt und 65% als Tagstrom (da gibt es ja unterschiedliche Deckelungen, wenn der Strompreis nicht über 40 Cent liegt).

Dem ist aber NICHT so – es wird bei allen die gleiche „Verteilung“ angenommen, die laut meiner Auskunft von einem Computer (KI lässt grüßen) berechnet wird. Ich vermute, diese Aufteilung basiert auf Daten eines „typischen“ Strom-Mix aus Nacht- und Tagstrom für Österreich oder auch die Region. Das kann sich je nach Nutzerverhalten positiv oder negativ auswirken für den jeweiligen Haushalt.

Was ist mit den Netz-Kosten?

Bei den Netzkosten habe ich auch etwas Interessantes erfahren heute: Im Gegensatz zu den Stromkosten – also dem reinen kWh-Preis – sind die Anbieter NICHT verpflichtet, ihre Kunden mit einem Schreiben zu informieren, wenn sich diese Kosten verändern (was so gut wie immer „erhöhen“ bedeutet). Damit kann auch im Gegensatz zum Strompreis niemand nach so einer Mitteilung innert 4 Wochen den Vertrag kündigen unabhängig von den getenden Bestimmungen und einer eventuellen Bindung auf eine gewisse Zeit.

Ausflug in die Gas-Sphäre

Auch nicht uninteressant für Haushalte, die gleichzeitig Gaskunden sind in Vorarlberg: Der Verbrauchspreis gesamt je kWh (inkl. Netzkosten, Abgaben und 20 % USt.) hat sich seit Mai 2022 wenig verändert, steigt jetzt allerdings RASANT an:

Im Vergleich zum Mai 2022 gibt es ab April 2023 dann eine Preissteigerung von 141%!

Ein Ausblick

Viele, die jetzt oben die Preissteigerung bei Erdgas gesehen haben und andere Quellen zur Erzeugung von Heizwärme benutzen, die zwar mehr Strom verbrauchen, aber eben zumindest teilweise gedeckelt sind, sollten folgendes bedenken:

Mit dem 30. Juni 2024 laufen sowohl die Landes-Zuschüsse beim Strom aus als auch die Deckelung der Stormkosten durch den Bund. Danach kann es sein, dass es uns ähnlich geht wie bei manchen Angeboten bei diversen Lebensmittel-Handelsketten: Zuerst kostet etwas 50 Cent – dann kommt eine 1&1-Gratis Aktion, bei der uns gar nicht auffällt, dass zwei (von denen eines ja gratis ist) nun 60 Cent kosten. Und NACH der Aktion kostet plötzlich das Produkt 60 Cent…

WENN also bis Ende Juni des kommenden Jahres nicht ENTWEDER die Energiepreise wieder stark nach unten gehen und diese Preisreduktion auch bei den Endkunden ankommt ODER die „Strompreisbremse“ verlängert wird, dann kommt das dicke Ende erst im Sommer 2024 für alle diejenigen, die sich die gestiegenen Preise bis dahin noch leisten können.

Apropos gestiegen: Für Haushalte, die maximal 2.900 kWh verbrauchen, kostet ab 1. April der Strom in Vorarlberg nur mehr 7 Cent pro kWh – die zahlen also je nach Traif dann zwischen 15 und 32% WENIGER für die Energiekosten. Und wie steht es im Schreiben der VKW, das heute angekommen ist: „Für die meisten Vorarlberger Haushalte bleiben Die Gesamtkosten durch Zuschüsse von Bund und Land stabil.“

Ein Rechenbeispiel: Ein Fünfpersonenhaushalt zahlte bisher (REINE ENERGIEKOSTEN!) bei einem Verbrauch von 6.000 kWh und 33% Nachtstrom 581 Euro im Jahr.
Bei den neuen Preisen steigen die Kosten dann auf 940,54 Euro – WENN dieser Haushalt nun den Energiekostenausgleich bekommen hat, kommen noch einmal 210 Euro weg – bleiben 730,54 Euro. Das sind dann 149,54 Euro im Jahr mehr oder eine Steigerung um 25,7% – ohne die Reduktion für EnergiekostenausgleichsbezieherInnen sind es 359,54 Euro mehr oder um 61,9% mehr. [Nach dem 30. Juni 2024 wären es dann 1.421 Euro – also 840 Euro mehr oder eine Steigerung um 144,6%.]

Tja, wenn doch nur alle Haushalte Ein- oder Zweipersonenhaushalte wären!