Und in den Schulen?

Gerade haben mich Neuigkeiten zu den Schulen erreicht (Text in schwarz ist Original vom BMBWF, er kam gestern um 21 Uhr an alle DirektorInnen).

Folgende Punkte sind für den Schulbetrieb der kommenden Wochen ausschlaggebend:

1.       Neue Sicherheitsphase von Montag, den 15.11. bis 27.11.

•         In dieser Sicherheitsphase nehmen wieder alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen (mind. 1xPCR; 2x AGT) teil, d.h. auch jene, die geimpft sind (Genesene sollten wie bisher auf Empfehlung der Labore bitte nicht teilnehmen, da ihre Ergebnisse noch zu positiven Ergebnissen führen könnten).
Das ist eine interessante Information: GENESENE KÖNNEN positiv sein bei den Tests!

•         Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) während dieser Sicherheitsphase eine FFP2-Maske tragen. In der Volksschule und der Sekundarstufe 1 gilt die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske nur bis zum Einnehmen des Sitzplatzes – dann kann die Maske abgenommen werden.
In der Verordnung vom BM Mückstein steht ganz klar: Kinder bis 6 Jahre KEINE Maskenpflicht, dann bis 14 MNS ausreichend… hier steht FFP2-Maske bei VS und Sekundarstufe I ?

•         Schulveranstaltungen müssen in den zwei Wochen der Sicherheitsphase leider entfallen, Konferenzen und Elternsprechtage finden – sofern sie nicht verschoben werden – online statt.
Was gilt alles als “Schulveranstaltung”? Ich hoffe für die MaturantInnen, dass darunter nicht auch die Maturabälle fallen, die jetzt überall statt finden, oder doch – wobei diese, wenn die Ausgangssperre für alle (BM Mückstein in der Zib gestern) ab 22 Uhr kommt, sowieso ins Wasser fallen?

2.     Ab 29. November wird pro Woche eine zweite PCR-Testung an allen Schulen durchgeführt

Das PCR-Test-Angebot ist einer der wichtigsten „Pfeiler“ in der Bekämpfung des Pandemiegeschehens. Es ist uns völlig bewusst, dass es in der Abwicklung gerade zuletzt nicht immer rund gelaufen ist, weil es zu Verzögerungen in den Laboren kam. Die Fehler sind mittlerweile behoben und es werden Vorkehrungen getroffen, um das PCR-Testsystem an den Schulen noch robuster zu machen.
Bitte helfen Sie trotz des Aufwands der Testungen an Ihrer Schule weiterhin dabei mit, unser Testsystem noch sicherer zu machen!
Die Antigen-Tests bleiben als wichtige begleitende Testvariante bestehen. Den Testrhythmus in Ihrem Bundesland werden wir Ihnen selbstverständlich zeitnah bekanntgeben.
Hoffen wir, dass das BMBWF schneller ist als das BM für Gesundheit, weil sonst kreigen die Schulen die Infos mitten in der Nacht bevor sie ausgeführt werden müssen!

3.     Ab 29. November: Verpflichtende zweite PCR-Testung pro Woche für alle ungeimpften Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal sowie PCR-Testmöglichkeit für Lehrer/innen am Schulstandort

Es ist geplant, dass auch für alle Lehrkräfte die Möglichkeit geschaffen wird, an den PCR-Testungen in der Schule teilzunehmen. Ungeimpfte Lehrkräfte müssen 2 PCR-Testnachweise (statt wie bisher einen) pro Woche erbringen.
So seltsam das klingt: Für ungeimpfte Lehrpersonen ist das eine Erleichterung, weil sie nicht mehr extern testen müssen…

4.     Booster-Impfung für Lehrerinnen und Lehrer sowie Verwaltungspersonal an Schulen

Mit allen Impfkoordinator/inn/en in den Ländern wurde vereinbart, dass für die Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal vier Monate nach der Zweitimpfung die Möglichkeit besteht, sich „boostern“ zu lassen. Nutzen Sie diese Möglichkeit einer dritten Impfung und melden Sie sich bitte über die Impfplattform Ihres Bundeslandes an.
Die Auffrischungsimpfung ist inzwischen für alle nach 4 Monaten möglich, der grüne Pass gilt aber für 12 Monate (noch!).

Zuletzt noch eine wichtige Information zum Ninja-Testpass:

Er gilt laut Verordnung des Gesundheitsministeriums für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen grundsätzlich weiterhin für den Besuch außerschulischer Veranstaltungen. Allerdings können die Gesundheitsbehörden der Länder oder die Anbieter strengere Auflagen erlassen.
Mal schauen, wie lange das noch gilt…

Und weiters wichtig:

Für die Umsetzung der Maßnahmen gilt der 15.11. als Übergangstag, denn es ist klar, dass die Maßnahmen der Sicherheitsphase einer Vorbereitungszeit an der Schule bedürfen.
Die Freude in den Schulen wird groß sein: 24 Stunden Gnadenfrist…

Mit besten Grüßen

Ihr Team Kommunikation

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Abteilung Kommunikation/Bürger/innenservice 

Minoritenplatz 5, 1010 Wien

kommunikation@bmbwf.gv.at

7 thoughts on “Und in den Schulen?

  1. Bin gespannt, wie das inder Berufschule mit den PCR Test gehandhabt wird. Mein Sohn hat nur 1 Tag Schule in der Woche!

  2. Ich bekomme hier bei uns keine FFP2 Maske für unseren 6-jährigen. Keine Ahnung, was jetzt wird. War in allen Geschäften, auch in der Apotheke. Da hat sich der Fassmann wieder was ausgedacht.

    1. Auf ORF online war schon zu lesen, dass bei den VolksschülerInnen auch normale Masken geduldet werden. Ist ja auch sinnlos, drum haben sie das wohl gleich nachgebessert.

  3. Wegen Schulveranstaltungen: Kann mir noch jemand erklären, warum der Musikschullehrer in der Klasse keine Gefahr ist, aber der Inaturabiologe mit der Klasse im Wald schon? Ich mein, es gilt für beide 3 G.

  4. Ich habe gleich reklamiert bezüglich FFP2 Masken an der Volksschule. Das bekam ich als Antwort
    ,

    es erreichen uns Elternanfragen zum Thema FFP2-Maske für VolksschülerInnen außerhalb der Unterrichtsräume.
    Auch wir waren über diese Maßnahme erstaunt. Dennoch war es uns wichtig, die Informationen zunächst einmal korrekt an Sie weiterzugeben.
    BItte lassen Sie sich deswegen nicht aus der Ruhe bringen.
    Geben Sie Ihrem Kind vorläufig eine FFP2-Maske aus Ihrem persönlichen Bestand.
    In den kommenden Tagen werden wir sehen, ob es zum Thema FFP2-Masken noch zu konkreteren Hinweisen oder gar zu einer Änderung in der Bestimmung kommt.

    Mit freundlichen

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