Fragen über Fragen

Manchmal macht Ernst auch Spaß…

Darf der mit Antigentest getestete Friseurmeisters seinem Mitarbeiter die Haare schneiden, wenn dieser nicht die 2G-Regel erfüllt? Weil den ganzen Tag ohne Maske nebeneinander arbeiten dürfen sie schon.

Dürfen die russischen Gäste, die nur mit Sputnik geimpft sind, ihre Weihnachtsferien trotzdem im Luxushotel verbringen, wenn dies aus „unaufschiebbaren beruflichen Gründen“ passiert?

Kann die ungeimpfte Anna mit ihrer Familie zu Weihnachten in ein Hotel ziehen, wenn sie einen Wasserrohrbruch hat und darum die „Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses“ gegeben ist? Und darf sie, wenn sie das Essen selbst mit Maske im Restaurant holt, das im Hotel machen, oder muss sie zum Italiener auf der anderen Straßenseite?

Muss der schon zu lange genesene Hias in der Gondel (er wohnt bei der Mittelstation), wenn er Bierkisten kaufen geht in den Laden unten im Tal, auch dann eine Maske tragen, wenn niemand anderer außer ihm in der Gondel ist?

Muss Susi, wenn ihre Sportwoche 177 Tage nach ihrem Genesungsbescheid beginnt, am dritten Tag wieder nachhause fahren?

Dürfen Maria und Josef mit ihrem Ninjapass auch in den Ferien Ski fahren gehen, oder gilt ihre Saisonkarte nur in den Wochen, wo weniger Gäste da sind und sie Schule haben?

Was machen Heintje und Wiebke mit ihren Kindern im Weihnachtsurlaub, weil die haben keine Ninjapass und sind auch nicht geimpft oder genesen?

Umberto und Chiara haben ihren italienischen Grünen Pass, der 365 Tage gilt – auch Henrik und Smilla aus Dänemark wurden vor 330 Tagen vollgeimpft. Dürfen Rudi und Gabi aus Wien, die zur gleichen Zeit geimpft wurden, zusammen mit ihnen ein Appartementhaus mieten?

Darf die ungeimpfte Annabelle, weil sie mit ihrem eingewachsenen eitrigen Zehennagel nicht mehr wie sonst zu ihrer Fußpflegerin darf, wenigstens von einem Arzt oder im Spital behandelt werden?

Wenn Bodo mit seiner Fitnessgruppe sein morgendliches Workout von seinem Yoga-Pilates Studio auf den öffentlichen Sportplatz verlegt, darf dann auch der vor Antikörpern strotzende Sascha mitmachen, der schon neun Monate genesen ist?

Auch Chantal möchte ihre Tanzstunde vom Tanzstudio auf den öffentlich frei zugänglichen Eislaufplatz verlegen – braucht dann irgendjemand irgendein G, oder reicht ein aufgestellter Akt der Nächstenliebe (=Hygieneständer)?

Theodor veranstaltet einmal im Monat (also nicht „überwiegend“) in seiner Bibliothek kabarettistische Abende für weniger als 25 Gäste. Gilt nun dafür §4 (1) – das wäre FFP2-Maskenpflicht – oder (2) – das ist 2G?

Wieso darf Ludmilla in ihrem 20 Quadratmater großen Wohnzimmer 30 Leute empfangen, aber nicht mit 26 Menschen in ihrem 300 Quadratmeter großen Garten sitzen, wenn darunter Menschen sind, die keinen 2G-Status nachweisen können?

Gelten die Ausnahmen für Religionsausübung nur für bereits anerkannte Religionen oder reicht die Gründung einer neuen Religionsgemeinschaft schon aus, um von allen Maßnahmen befreit zu sein?

Und zuletzt eine ernstgemeinte Frage: Wer bestimmt, ab wann ein Lebensereignis kritisch genug ist, damit zB ein Ehemann seine Frau oder eine Mutter ihr Kind im Krankenhaus besuchen darf, auch wenn er/sie nicht 2G nachweisen kann?

38 thoughts on “Fragen über Fragen

  1. Gestern ist mir noch eine Frage eingefallen.
    Darf ich in meiner Arbeit, für die ja 2,5 G gilt, mit einem Klienten in ein Cafe gehen?

  2. Dieser Spuk wird erst zu Ende sein, wenn genügend Mitmenschen mit 2G Solidarität zu denen ohne 2G zeigen und auch alle Orte meiden, wo ihren Mitmenschen der Zutritt verweigert wird.

  3. bleibt mutig alle miteinander, die noch ein gesundes Gefühl für ihren eigenen und den der Kinder haben! Greift zu positiven Texten, z.B
    Das Huna Geheimnis. Die Hawaiianische Heilmagie,
    wünsche allen Durchhaltevermögen

  4. Noch eine Frage: warum machen alle bei diesem Wahnsinn mit? Das frage ich mich schon länger.

  5. Ich wünschte ich könnte noch lachen…vielleicht finde ich es ja wieder, innen, dort wo ich mit Bestimmtheit weiß…bzw. spüre dass ich frei bin und nichts und niemand was daran ändern kann.
    …Ich hoffe dort komm ich bald an. Bin das schockgefrohrene Starren ins Leere, ob des Unrechts schon Leid und halte auch nimmer lang durch. …dann bricht es hoffentlich durch…das Lachen ob der Absurdität!

  6. Fragen über Fragen und kein Ende in Sicht… einige davon hab ich mir auch gestellt… gruselig, was grad passiert! Und danke für deine Arbeit (=überlebensnotwendig für uns)

  7. Deine Fragen sind berechtigt und wichtig zu stellen. Da sieht man wieder dass die da oben keine Ahnung vom echten Leben haben. Die sitzen in ihrer wir haben die Macht blase und generieren sinnbefreite Verordnungen.

  8. Darf ich meine minderjährigen Kinder zum Skifahren, zum Schwimmen, zum Tanzen, ins Krankenhaus, ins Museum und ins Restaurant begleiten?

  9. “Und zuletzt eine ernstgemeinte Frage: Wer bestimmt, ab wann ein Lebensereignis kritisch genug ist, damit zB ein Ehemann seine Frau oder eine Mutter ihr Kind im Krankenhaus besuchen darf, auch wenn er/sie nicht 2G nachweisen kann?”
    Bisher ist die Praxis von KH zu KH verschieden. Wie mein Enkel krank wurde, musste sich meine Tochter als Begleitperson im KH aufnehmen lassen, da sie ihn sonst (obwohl geimpft) nicht besuchen hätte dürfen. In dieser Zeit durfte sie mit dem (am Knie verletzten) Kind das Zimmer nur für Untersuchungen verlassen und es durfte ihr auch niemand z.B. frische Kleidung bringen, obwohl der Aufenthalt statt 2 Nächte plötzlich 1 Woche dauerte.

    1. Ich habe einen behinderten (erwachsenen) Sohn und eine vom Notar verfertigte und vom Gericht ins zentrale Vertretungsverzeichnis eingetragene Vertretungsbefugnis. D.h. ich kann nicht einfach so vom Krankenhaus abgewiesen werden, wenn mein Sohn z.b. hin muss zur Untersuchung oder Behandlung. Detto auch mein Mann

  10. Ich habe am 18.11. Einen Kontrolltermin mit meiner 88 jährigen Mutter wegen des Herzschrittmachers im Spital. Weder ich noch meine Mutter sind geimpft, also müssen wir gar nicht gehen, wir kommen eh nicht rein! Das alles ist weder verhältnismäßig noch normal.

    1. Guten Tag! Bitte versuchen Sie es, vielleicht sitzen doch ein paar Menschen mit Herz und Verstand im Krankenhaus.

    2. Also grundsätzlich ist es lt. § 11 (1) und (1a) so, dass der 2G-Nachweis nicht gilt für:
      – Patient:innen (also für die Mutter)
      – Personen zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patient:innen
      (analog zu § 10 mit den Heimen)
      Damit sollte die Kontrolluntersuchung kein Problem sein.

    3. Als Patient darf man rein! Begleitperson eher nicht! Ich habe zur Untersuchung nie einen Test gebraucht, nur wenn man Stationär wird, wird auch getestet!

    4. Eine Kontrolle im Krankenhaus und auch ein Ambulanz Besuch unterliegen nicht diesen Regeln. Bitte gehen Sie zu diesem Termin. Ansonsten wenden Sie sich mit dieser Frage an die Patientenanwaltschaft. Die können Ihnen Auskunft geben. Liebe Grüße, Jasmin

  11. Danke lieber Oliver!
    Was mich am meisten belastet ist 2G im Krankenhaus. Die Vorstellung, einem meiner Kinder passiert etwas und ich kann nicht zu ihnen, macht mich total fertig. Ich glaube, dann mach ich einen Sitzstreik dort. Wer denkt sich so etwas aus??? Was sind das für Menschen?

      1. ich habe zwar keine kinder, was die sorge etwas kleiner macht, aber die vorstellung, dass ich meinen mann nicht besuchen könnte, macht mir auch angst.
        als erwachsene können wir so gut wie möglich auf uns selbst aufpassen (nicht alles liegt in unserer hand, natürlich).
        bei kindern ist das wieder anders. ich verstehe Sie gut.

        1. Diese Ängste verstehe ich nur dann wenn es Leute trifft die sich nicht impfen lassen können aus gesundheitlichen Gründen. Man muss ja auch die Leute um KH verstehen die alle ihren Job machen um uns wieder gesund zu machen. Oder versteh ich das falsch?

    1. Diese Regelung gilt nicht für Eltern von Minderjährigen, nicht für werdende Väter und nicht für Besucher in palliativen Situationen.
      Sollten Sie mit Problemen in diese Richtung zu kämpfen haben, wenden Sie sich an die Patientenanwaltschaft. LG. Jasmin

  12. Kabarett 🤦‍♀️
    Aber die letzte Frage ist wirklich dramatisch 😥😥😥

  13. danke oliver! durch deine fragen wird die absurdität (und unmenschlichkeit) der situation sehr deutlich.

  14. Herzlichen Dank für deinen sehr wertvollen Beiträge!!
    Der Ort der Nächstenliebe….Ja soweit sind wir gekommen…

  15. Bitte diese Fragen ans Ministerium schicken. Dann haben 20 Juristen 3 Monate lang zu tun…

  16. Vielen Dank für diese Fragen, die mir einige Schmunzler entlockten.
    An dieser Stelle musste ich sogar laut loslachen:
    “braucht dann irgendjemand irgendein G, oder reicht ein aufgestellter Akt der Nächstenliebe (=Hygieneständer)?”

    Grandios, lieber Oliver! ❤️

  17. “Umberto und Chiara haben ihren italienischen Grünen Pass, der 365 Tage gilt – auch Henrik und Smilla aus Dänemark wurden vor 330 Tagen vollgeimpft. Dürfen Rudi und Gabi aus Wien, die zur gleichen Zeit geimpft wurden, zusammen mit ihnen ein Appartementhaus mieten?” – nein, dürfen Sie nicht, weil die italienischen und dänischen Grünen Pässe in Österreich nicht mehr gültig sind, weil sie die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen.
    Wenn aber Rudi und Gabi sich mit Umberto, Chiara, Henrik und Smilla im Südtirol treffen, ist auch ihr Grüner Pass dort wieder gültig 😉
    Das ist genauso, wie dein Vorarlberger Antigen-Test in Wien nicht gültig ist, weil in Wien Antigen-Tests kaum mehr wo gelten.
    Alles klar?

      1. Ich besorge mir deshalb immer vor meinen Reisen die Prüfapp des jeweiligen Ziellandes, damit ich sicher sein kann, einen gültigen grünen Pass zu haben.

  18. Wie menschenverachtend diese gefühlte und nicht nur gefühlte Politik ist…

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