Familienbeihilfe seit 1995

Auf der Seite www.finanz.at ist etwas zu finden, das durchaus erfreulich klingt:

Ab 01. Januar 2023 sollen neben der Abschaffung der kalten Progression auch die Sozialleistungen an die Inflation angepasst werden (Valorisierung). Dadurch steigen viele Leistungen zukünftig jedes Jahr automatisch um den errechneten Anpassungsfaktor. Diese Leistungen wurden seit Jahren nicht an die Inflationshöhe angepasst. Ziel ist es, die erhöhten Lebenshaltungskosten abzugelten und die Kaufkraft der Bezieher von Sozialleistungen zu stärken.

https://www.finanz.at/news/sozialleistungen-2023-9536/

Ich wollte jedoch wissen, was es bedeutet, wenn da steht „wurden seit Jahren nicht an die Inflationshöhe angepasst“. Dazu habe ich im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) nach Daten gesucht. Ich bin auf das Familienlastenausgleichsgesetz gestoßen und habe mir die Zahlen seit 1995 angesehen.

Dort wird unter anderem festgeschrieben wie viel Geld jede Familie pro Kind als Familienbeihilfe bekommt in Österreich. Vor 2001 wurde dabei nicht unterschieden, ob es ein, zwei, drei oder mehr Kinder in einer Familie gibt. Seit 2001 gibt es hier Staffelungen – das heißt, je mehr Kinder eine Familie hat, desto mehr Geld gibt es pro Kind. Im Jahr 2001 gab es bis zum 3. Kind gestaffelt mehr, ab 2002 wurde bis zum 5. Kind eine Staffelung eingeführt und seit 2013 wird bis Kind 7 unterschiedlich gestaffelt.

WICHTIG: Die Zahlen unten sind immer für Kinder ab der Geburt dargestellt – von 1995 bis 2003 gab es ab dem 10. Geburtstag mehr Geld und noch einmal mehr ab dem 19. Geburtstag. Seit 2003 erhöht sich der Betrag bereits ab dem 3. Geburtstag zum ersten Mal.

Im Jahr 1995 gab es umgerechnet in Euro 101,70 € pro Kind als Familienbeihilfe. Wenn wir nun diesen Betrag auf Oktober 2022 „hochrechnen“, indem wir die Inflation berücksichtigen, dann entspricht das heute 175,59 €. Tatsächlich gibt es ab 1.1.2023 120,60 € pro Kind.

Wer zwei Kinder hatte, bekam ab 2001 (davor wurde nicht unterschieden in Sachen Anzahl der Kinder) 118,10 € (für ein Kind gab es damals 105,40 € monatlich). Dieser Betrag wurde 2002 etwas gesenkt.

Das würde derzeit 179,27 Euro entsprechen, tatsächlich werden es ab 1.1.2023 128,10 € sein.

Wer drei Kinder hat, bekamm ebenso ab 2001 mehr für jedes Kind – es waren damals 130,80 € – dieser Betrag wurde 2002 etwas gesenkt.

Heute würde das 191,99 € entsprechen. Ab Jänner 2023 gibt es 139 € pro Kind bei drei Kindern.

FAZIT

Ich finde es absolut gut und seit LANGEM überfällig, dass die Sozialleistungen in Österreich an die Inflation angepasst werden. Was es bedeuten würde, hätte das seit 1995 stattgefunden, seht ihr oben bei den Grafiken. Um die 70% müssten die Beträge erhöht werden, um sie an den Wert von 1995 anzupassen!

Seit 1999 beträgt die Inflation in etwa 53% und der Kaukraftverlust seit damals beträgt fast 35%. Während die Familienbeihilfe seit 1999 nur um 9,2% angehoben wurde, wurden die Gehälter der Politiker um 22% angehoben. Andere Berufsgruppen haben da deutlich mehr zugelegt bei den Löhnen: Laut WKO sind diese seit 1999 im Schnitt um über 41% angestiegen sind – am meisten in der Sparte Land und Forstwirtschaft (+47,9%), Angelernte Arbeiter in der industrie (+44,8%) und Arbeiter in der Industire (+44,4%), am wenigsten bei den öffentlich Bediensteten (+37,8%), den Angestellten im Verkehr (+39%) und den Angestellten im Geld-, Kredit- und Versicherungswesen (-39,8%).

Was mir besonders sauer aufstößt, kann ich ganz einfach mit einem Screenshot zeigen:

Die Parteienförderung wird nämlich – etwa so wie Versicherungsbeiträge auch – automatisch jedes Jahr angepasst an die Inflation…